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KapitalgesellschaftVerdeckte Gewinnausschüttung: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Abo-Inhalt19.01.20263 Min. Lesedauer IWW

Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. So lautet ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH).

Verdeckte Gewinnausschüttung

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684259

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