PostlaufzeitenEinwurf-Einschreiben ohne Zustellnachweis … oder doch?
Seit den längeren Postlaufzeiten (AK 24, 166) weichen viele Anwälte bei fristgebundener Briefpost auf das Einschreiben aus, das schneller befördert wird und den Zugang nachweist. Allerdings sagt das LAG Hamburg: Mit einem Einwurf-Einschreiben ist eine Zustellung nicht sicher bewiesen (14.7.25, 4 SLa 26/24, Abruf-Nr. 250800). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, aber Anwälte sollten vorsorglich stets das Einschreiben mit Empfangsbestätigung verwenden.
Vielen Gerichten genügte bisher das Einwurf-Einschreiben mit Einlieferungs- und Auslieferungsbeleg für den Anscheinsbeweis, dass die Sendung im Briefkasten des Empfängers gelandet war. Das BAG hatte zuletzt noch erklärt, dass der Absender im Zweifel zwingend einen Auslieferungsbeleg vorlegen müsse (30.1.25, 2 AZR 68/24, Abruf-Nr. 247195).
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AUSGABE: AK 4/2026, S. 70 · ID: 50773478
