Vermittlerrecht/FernabsatzElektronischer Widerrufsbutton wird ab 19.06.2026 Pflicht: Wann auch Versicherungsvermittler betroffen sind
08.04.20261 Min. Lesedauer IWW
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
Anforderungen rechtzeitig erfüllen
Der elektronische Widerrufsbutton wird zum 19.06.2026 Pflicht. Betroffen sind auch Versicherungsmakler und -vertreter, etwa Assekuradeure (üblicherweise Mehrfachvertreter), die online Versicherungsverträge an Verbraucher vermitteln, und zwar regelmäßig in einem im Fernabsatz organisierten Vertriebssystem (also nicht nur gelegentlich). Sie müssen die neuen technischen und rechtlichen Vorgaben beachten. Bieten sie demnach Versicherungsverträge an, z. B. über ein Online-Portal, ein Web-Formular oder eine digitale Plattform, gilt für sie das neue Gesetz.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
ID: 50796357
