BeleidigungenVulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden: Eine Kündigung kann nicht durch eine vulgäre Kritik an einer Schichtführung begründet werden.
Arbeitnehmer erhielt zwei Abmahnungen
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684190