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Feb. 2026

GrundsicherungKein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz.

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684236

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