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Feb. 2026

Doppelte HaushaltsführungKeine Werbungskosten für vom Ehegatten gezahlte Wohnung

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Liegt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684257

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