Russland-Sanktionen
Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung „über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren“, erfasst. Eine Sparkasse durfte deshalb nicht die ...