BetrugsopferGeldwäsche bei Barabhebung an Supermarktkassen
Die Klägerin wurde durch einen Betrug unbekannter Täter zu einer Überweisung auf das Konto des Beklagten veranlasst. Hebt dieser das Geld noch am Tattag am Geldautomaten und durch 20 bis 30 kleinere Transaktionen im Zusammenhang mit Bezahlvorgängen an Supermarktkassen ab, spricht dies für sein leichtfertiges Verhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat den Beklagten zum Schadenersatz verurteilt.
Klägerin war Opfer eines Betrugs
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792195