BundessozialgerichtMindestlohn und private Nutzung des Firmenwagens
Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen entschieden.
Firmenwagen als einzige Vergütung
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792157
