VerkehrssicherungspflichtKein Schadenersatz: Kollision eines Radfahrers mit einem auf den Radweg ragenden Ast
Das Landgericht (LG) Magdeburg hat die Klage eines Radfahrers abgewiesen. Dieser hatte Schmerzensgeld von mindestens 2.000 Euro und Schadenersatz von 424,07 Euro gefordert, weil er mit dem Fahrrad gestürzt sei und sich verletzte habe.
Ast hatte in den Radweg hineingeragt: Fahrradfahrer verletzt
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792199