Freiberufler und GewerbetreibendeBetriebsprüfer dürfen E-Mails mit steuerlichem Bezug anfordern
Die Finanzverwaltung ist bei einer Betriebsprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern. So lautet eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH).
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684255