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Feb. 2026

BildungsauftragKeine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat die Klage eines Ehepaars gegen den Schwimmunterricht ihrer Kinder aus religiösen Gründen abgewiesen. Das VG entschied: Es ist vorrangig, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag einzuhalten.

Religiöse Überzeugung verbietet Schwimmunterricht

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684199

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