BildungsauftragKeine Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat die Klage eines Ehepaars gegen den Schwimmunterricht ihrer Kinder aus religiösen Gründen abgewiesen. Das VG entschied: Es ist vorrangig, den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag einzuhalten.
Religiöse Überzeugung verbietet Schwimmunterricht
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684199
