Relative FahruntüchtigkeitAbsehen von Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt
Je weiter die festgestellte Blutalkoholkonzentration (BAK) von der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit (1,1 ‰) entfernt ist, desto höher sind die Anforderungen an die für das Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit festzustellenden alkoholbedingten Ausfallerscheinungen. Das hat jetzt noch einmal das Landgericht (LG) Berlin bekräftigt.
Das geschah an der Ampel
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684239
