SchlusserbenTestament: Welche Personen umfasst die Formulierung „unsere Kinder“?
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat sich mit der Reichweite der Formulierung „unsere Kinder“ in einem gemeinschaftlichen Testament von Eheleuten befasst.
Das stand im gemeinschaftlichen Testament der Eheleute
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684230
