Doppelte HaushaltsführungKeine Werbungskosten für vom Ehegatten gezahlte Wohnung
Liegt eine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung vor, sind die Unterkunftskosten für die Wohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro pro Monat als Werbungskosten abzugsfähig. Doch aufgepasst: Das setzt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) voraus, dass der Steuerpflichtige auch dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen.
Das war geschehen
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684257
