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StraßenverkehrsordnungE-Scooter-Touren auf Feldwegen können verboten werden

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Ein Unternehmer wollte E-Scooter-Touren in Weinbergen durchführen. Er bietet dort bereits Lama-Wanderungen an. Die Stadt hat ihm die Touren verboten, da auf allen Feld- und Waldwegen, die mit dem Verkehrszeichen 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) in Verbindung mit dem Zusatz „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet sind, Scooter nicht verkehren dürfen. Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt gab der Stadt Recht.

E-Scooter = Krankenfahrstühle?

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684252

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