KindeswohlDrogenkonsum bremst Ausweitung des Umgangs
Bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit eines Elternteils stehen Kindeswohl und Sicherheit an erster Stelle. Verweigert der betroffene Elternteil die Mitarbeit an dem Nachweis, dass das Suchtproblem überwunden ist, bleibt der Umgang auf kürzere Termine ohne Übernachtung beschränkt. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684198
