Betriebliche AltersversorgungKapitalleistung aus Direktversicherung – BFH verneint Fünftel-Regelung
Bei einmaligen Kapitalleistungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) kommt es regelmäßig zu einer höheren steuerlichen Belastung aufgrund des progressiven Einkommensteuertarifs. In bestimmten Fällen kann die Fünftel-Regelung eine Entlastung bringen. Nicht jedoch bei der Kapitalleistung aus einer Direktversicherung, wie der BFH nun entschieden hat.
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AUSGABE: VVP 4/2026, S. 17 · ID: 50709484
