UmsatzsteuerEuG bestätigt Umsatzsteuerbefreiung für Tätigkeiten eines unabhängigen Kreditvermittlers
Die für die Vermittlung von Krediten vorgesehene Steuerbefreiung gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL gilt auch für die Tätigkeiten eines Kreditvermittlers, der Kunden sucht und anwirbt, um ihnen Immobilienkreditverträge anzubieten, sie durch Tätigkeiten vor Vertragsabschluss unterstützt, die Kommunikation mit den Kreditinstituten übernimmt und von diesen Instituten nach Maßgabe des Betrags der aufgrund seiner Vermittlung geschlossenen Kreditverträge vergütet wird. Dies hat das EuG klargestellt.
Dies gilt nach Ansicht des EuG ungeachtet dessen, dass der Kreditvermittler weder befugt ist, im Namen der Kreditinstitute zu handeln, noch Einfluss auf den Inhalt der Kreditangebote hat, und die Kunden frei entscheiden können, ob und mit welchem Institut sie einen Kreditvertrag schließen (EuG, Urteil vom 26.11.2025, Rs. T-657/24, Abruf-Nr. 251588).
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AUSGABE: VVP 4/2026, S. 1 · ID: 50655336


