UmsatzsteuerEuG: Vorsteuerabzug auch bei Rechnungseingang nach Ablauf des Erklärungszeitraums
Ein Unternehmer muss den Vorsteuerabzug für den Besteuerungszeitraum geltend machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer vor Abgabe der Steuererklärung für diesen Besteuerungszeitraum bereits die Rechnung empfangen hat. Das hat der EuG entschieden. ASR erläutert die Auswirkungen des händlerfreundlichen EuG-Urteils für die Praxis.

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AUSGABE: ASR 4/2026, S. 8 · ID: 50772936
