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Europäische GesetzgebungEuG verlagert den Vorsteuerabzug vor – mit weitreichenden Praxisfolgen

Abo-Inhalt10.03.20264 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, FIFU – Fachwerk Institut für Umsatzsteuer, Dortmund/Düsseldorf

Eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zur Vorverlagerung des Vorsteuerabzugs (11.2.26, T-689/24) hat weitreichende Konsequenzen für die Unternehmenspraxis und die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Das Urteil erlaubt es Unternehmen, den Vorsteuerabzug bereits dann geltend zu machen, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind – auch wenn die Rechnung erst später eingeht oder die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist.

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 229 · ID: 50775154

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