EinkommensteuerThesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG: Besonderheiten für Mitunternehmer
Für nicht entnommene Gewinne können auch Mitunternehmer an einer Personengesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen beim FA einen Antrag auf die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG stellen. Die nicht ausgeschütteten Gewinne werden in diesem Fall nur mit 28,25 % besteuert. Dabei sind jedoch einige Besonderheiten zum Thema „Mitunternehmer & § 34a EStG“ zu beachten.
Grundsätze zur Thesaurierungsbesteuerung bei Mitunternehmern
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 237 · ID: 50775156
