Bundestag beschließt modifiziertes Bundestariftreuegesetz Wichtige Informationen und leider auch mehr Bürokratie für Unternehmen
Öffentliche Aufträge des Bundes sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Das entsprechende Gesetz (BTTG) wurde am 26.2.2026 vom Bundestag mit Änderungen beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Unternehmen drohen zusätzliche Bürokratie, Haftungs- und Lohnabrechnungsprobleme – AStW gibt ein Update.
Zielsetzung des BTTG
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 302 · ID: 50775241
