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§ 32 EStGZur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung

Abo-Inhalt31.03.20264 Min. Lesedauer IWW

Mehraufwendungen für eine rollstuhlgerechte Wohnung sind bei der Prüfung, ob ein volljähriges Kind aufgrund seiner Gehbehinderung gemäß § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG zum Selbstunterhalt außerstande ist, als behinderungsbedingter Mehrbedarf in Abzug zu bringen. Stehen behinderungsbedingte Mehraufwendungen zwar dem Grunde nach fest, lässt sich ihre Höhe aber nicht exakt ermitteln, ist sie gemäß § 162 AO zu schätzen.

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