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Apr. 2026

Arbeitslohn oder Kapitalerträge?Mitarbeiterbeteiligung im Rahmen einer stillen Gesellschaft

Abo-Inhalt10.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung des FA kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, ob Einkünfte aus einer Mitarbeiterbeteiligung Arbeitslohn sind oder Kapitalerträge, die lediglich mit der 25%igen Abgeltungsteuer besteuert werden. Einen dieser Streitfälle hat der BFH nun steuerzahlerfreundlich entschieden.

Darum ging es in dem Urteilsfall

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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 244 · ID: 50775158

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