§ 20 EStGZuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften
Abo-Inhalt25.03.20261 Min. Lesedauer IWW
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Laufende Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer- Genussrecht gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fallen regelmäßig nicht unter den Einkünfteerzielungstatbestand des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
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