§ 23 EStGEntnahme eines Arbeitszimmers und Verkauf der Eigentumswohnung
Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als zehn Jahre zurückliegt, in der aber ein früher betrieblich genutztes, zum Betriebsvermögen gehörendes häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als zehn Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer und den anteilig dazu gehörenden Grund und Boden kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG vor.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 4/2026, S. 266 · ID: 50775203

