PensionszusageBFH: Abfindung einer GGf-Pensionszusage in der Krise der GmbH muss keine vGA sein
In der Praxis kann es vorkommen, dass die einmal eingerichtete Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) vorzeitig abgefunden werden soll. Die sich anschließende Frage ist regelmäßig, ob die Abfindung als betrieblich veranlasst gilt oder ob sie aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Veranlassung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Mit einer solchen Frage hat sich aktuell der BFH befasst und die Abfindung der Pensionszusage aus betrieblichen Gründen bejaht.
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AUSGABE: VVP 4/2026, S. 19 · ID: 50708241
