SteuerbescheideElektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard
Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.
Bislang konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch die Neufassung des § 122a AO sollte sich das ab 2026 ändern: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt. Der elektronischen Bekanntgabe kann jedoch widersprochen und eine Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden. Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ wurde der Anwendungszeitpunkt von § 122a Abs. 1 S. 2 AO nun auf 2027 verschoben.
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AUSGABE: VVP 4/2026, S. 3 · ID: 50711279

