Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. VVP Versicherungsvermittlung professionell
  3. Elektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard

Apr. 2026

SteuerbescheideElektronische Bekanntgabe wird erst ab 2027 Standard

12.02.20261 Min. Lesedauer IWW

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden wird zwar zur Regel – doch nicht wie ursprünglich geplant ab 2026, sondern erst ab 2027. Der Gesetzgeber hat hier nachjustiert.

Bislang konnten Steuerbescheide nur mit Einwilligung des Steuerpflichtigen elektronisch bekanntgegeben werden. Durch die Neufassung des § 122a AO sollte sich das ab 2026 ändern: Eine elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten soll erfolgen, wenn dem Steuerbescheid eine elektronisch übermittelte Steuererklärung zugrunde liegt. Der elektronischen Bekanntgabe kann jedoch widersprochen und eine Zusendung von Bescheiden per Post verlangt werden. Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ wurde der Anwendungszeitpunkt von § 122a Abs. 1 S. 2 AO nun auf 2027 verschoben.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: VVP 4/2026, S. 3 · ID: 50711279

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte