Rentenversicherungen mit KapitalwahlrechtRückwirkende Versagung der Steuerfreiheit für vor 2005 geschlossene Verträge rechtens?
Wer sich bei einer älteren Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für die Rentenzahlung entschieden hat, konnte nach dem BFH-Urteil vom 01.07.2021 (Az. VIII R 4/18) davon ausgehen, dass seine Rente steuerfrei bleibt. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 hat der Gesetzgeber diese Rechtsprechung aber rückwirkend für alle noch offenen Fälle ausgehebelt. Ist das verfassungskonform? Darüber muss der BFH befinden.
Um diese Altverträge geht es
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: VVP 4/2026, S. 21 · ID: 50766832
