Grenzüberschreitende AltersvorsorgeAusländische Pensionspläne und ihre deutsche Besteuerung – Teil 1
Ausländische Pensionspläne werden in Deutschland steuerlich relevant, wenn mindestens eine beteiligte Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei betrieblichen Plänen betrifft dies den Arbeitnehmer und/oder den Arbeitgeber. Bei privaten Plänen ergeben sich steuerliche Wirkungen nur, wenn der Planinhaber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Steuerlich sind zwei Phasen zu unterscheiden: Einzahlungsphase und Auszahlungsphase. Der erste Teil dieser zweiteiligen Beitragsserie behandelt die Grundlagen ausländischer Altersvorsorgepläne sowie die Einzahlungsphase. Der zweite Teil widmet sich der Auszahlungsphase und der erbschaftsteuerlichen Behandlung ausgewählter Pläne.
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AUSGABE: PIStB 4/2026, S. 105 · ID: 50766385
