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Grenzüberschreitende AltersvorsorgeAusländische Pensionspläne und ihre deutsche Besteuerung – Teil 1

Abo-Inhalt27.03.202613 Min. LesedauerVon StB Peter Scheller, Master of International Taxation, FB für Zölle und VerbrSt., Hamburg und StB Julian Thalmeir, FBIStR, Augsburgvon StB Peter Scheller, Master of International Taxation, FB für Zölle und VerbrSt., Hamburg und StB Julian Thalmeir, FBIStR, Augsburg

Ausländische Pensionspläne werden in Deutschland steuerlich relevant, wenn mindestens eine beteiligte Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Bei betrieblichen Plänen betrifft dies den Arbeitnehmer und/oder den Arbeitgeber. Bei privaten Plänen ergeben sich steuerliche Wirkungen nur, wenn der Planinhaber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Steuerlich sind zwei Phasen zu unterscheiden: Einzahlungsphase und Auszahlungsphase. Der erste Teil dieser zweiteiligen Beitragsserie behandelt die Grundlagen ausländischer Altersvorsorgepläne sowie die Einzahlungsphase. Der zweite Teil widmet sich der Auszahlungsphase und der erbschaftsteuerlichen Behandlung ausgewählter Pläne.

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AUSGABE: PIStB 4/2026, S. 105 · ID: 50766385

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