SonderausgabenKein Spendenabzug bei Zuwendungen an eine Auslandsstiftung in der Schweiz
Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in der Schweiz ansässige Stiftung den Anforderungen des Mitgliedstaats des Spenders unterliegt. Mit anderen Worten: Auch bei Auslandsspenden prüft der Fiskus die Voraussetzungen nach deutschem Recht, ohne damit EU-Vorgaben zu verletzen (BFH 1.10.25, X R 20/22, BB 26, 277).
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 4/2026, S. 86 · ID: 50766387
