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WCRWebContent Recht

BeleidigungenVulgäre Kritik an der Schichtführung rechtfertigt Kündigung nicht

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat entschieden: Eine Kündigung kann nicht durch eine vulgäre Kritik an einer Schichtführung begründet werden.

Arbeitnehmer erhielt zwei Abmahnungen

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684190

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