HaftungScheibe nach Absprung von Spielgerät zerbrochen: Klage gegen Kind erfolglos
| Mit der Frage, ob ein 13-jähriges Kind für einen Glasschaden an einem Schaufenster verantwortlich ist, hat sich das Landgericht (LG) Frankenthal befasst. |
Glasbruch nach Nutzung eines Spielgeräts
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425109