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Juni 2025

SachverständigengutachtenKönnen Kosten für private Ermittlungen erstattet verlangt werden?

Abo-Inhalt20.05.20251 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen, z. B. Sachverständigengutachten, sind in der Regel nicht notwendig und werden daher nicht erstattet. Das ist der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung ausgeht. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme – wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Senftenberg anschaulich zeigt. |

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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425124

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