SchmerzensgeldGeburtsschäden: Behandlung einer mit eineiigen Zwillingen schwangeren Hochrisikopatientin
| Eine mit eineiigen Zwillingen schwangere Hochrisikopatientin darf ausschließlich in einer Klinik behandelt werden, die auch über eine neonatologische Intensivstation verfügt. Ihre andauernde Behandlung in einer Geburtsklinik ohne Möglichkeit der jederzeitigen notfallmäßigen intensiven medizinischen Versorgung der Neugeborenen ist grob fehlerhaft. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat bestätigt, dass dem schwerstbehinderten Kind der Schwangeren ein Schmerzensgeld von 720.000 Euro zusteht. |
Klinik verfügte nicht über Neugeborenenstation
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425120