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Juni 2025

BestattungskostenAnnahme der Erbschaft kann bei Irrtum über Verschuldung angefochten werden

Abo-Inhalt20.05.20252 Min. Lesedauer IWW

| Wer einen überschuldeten Nachlass erbt, kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen das Erbe ausschlagen. Sonst gilt die Erbschaft als angenommen und er haftet für die dem Nachlass zuzuordnenden Schulden. War dem Erben nicht bekannt, dass der Nachlass überschuldet ist, kann noch die Anfechtung wegen Irrtums helfen. Mit den Voraussetzungen dafür hat sich jetzt das Landgericht (LG) Frankenthal befasst. Es hat entschieden, dass der als Erbe eingesetzte Sohn eines Verstorbenen nicht für die Beerdigungskosten aufkommen muss, weil er die Annahme der Erbschaft wirksam angefochten hat. |

Witwe verlangte Bestattungskosten von Sohn des Verstorbenen

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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425104

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