Außergewöhnliche Belastung
Nachweis bei Krankheitskosten: Name muss auf dem Kassenbeleg stehen
Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat dargelegt, wie der Nachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu ...