SorgfaltspflichtTrotz Sondersignal langsam in die Kreuzung einfahren
| Auch wenn der Fahrer des nicht vorfahrtsberechtigten Einsatzfahrzeugs Sondersignale nutzt, muss er sich in einen Kreuzungsbereich langsam hineintasten. So sieht es das Landgericht (LG) Köln. |
Besonderheiten des Falls
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AUSGABE: WCR 4/2025, S. 0 · ID: 50351644