ZeugniswahrheitArbeitszeugnis: Streit um das Ausstellungsdatum
Abo-Inhalt18.11.2025100 Min. Lesedauer IWW
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| Ein Arbeitszeugnis muss das Datum tragen, das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht – und darf das auch. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln. |
Arbeitszeugnis rückdatiert
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AUSGABE: WCR 12/2025, S. 0 · ID: 50631005