Grundsteuer-ReformBFH hält das Bundesmodell (Ertragswertverfahren für Wohnungseigentum) für verfassungskonform
Nach den massenhaften Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide ist das die erste echte Leitplanke: Der BFH sieht im Bundesmodell keinen verfassungsrechtlichen Bruch – jedenfalls beim Ertragswertverfahren für Wohnungseigentum. Wer auf eine schnelle‑Entscheidung mit anderem Ergebnis gesetzt hat, muss umdenken.
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AStW 3/2026, S. 163 · ID: 50701498

