§ 33 EStGStraßenausbaubeiträge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar
Straßenausbau- und -erneuerungsbeiträge stellen keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG dar, weil die Aufwendungen dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und den Leistungen ein Gegenwert gegenübersteht. Dies gilt selbst dann, wenn die Kommune die Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt abschafft.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 189 · ID: 50701999

