§ 8 EStGKeine Vorteilsminderung durch vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten
Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz für private Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 3/2026, S. 180 · ID: 50701992

