Instandsetzung und Modernisierung von GebäudenNeues BMF-Schreiben zu Erhaltungsaufwendungen bzw. Anschaffungskosten oder anschaffungsnahen Herstellungskosten
Vermieter von privaten und betrieblichen Immobilien sowie Unternehmen, die selbst genutzte Immobilien modernisieren oder instand setzen, erleben steuerlich oftmals eine böse Überraschung. Die Rede ist davon, dass das Finanzamt die bisher als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigten Aufwendungen zur Instandsetzung bzw. Modernisierung in Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten umqualifizieren und diese nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung berücksichtigen will. Ein aktuelles BMF-Schreiben vom 26.1.2026 (IV C 1 – S 2253/00082/001/064) grenzt nun ausführlich ab, wann Erhaltungsaufwendungen bzw. Anschaffungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten vorliegen.
Überblick über die wichtigsten Aussagen des BMF-Schreibens
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AStW 3/2026, S. 169 · ID: 50701500
