HausgrundstückJobcenter muss nicht Immobilienvermögen von Bürgergeldempfängern optimieren
| Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Bürgergeldempfänger gelten nicht als hilfebedürftig, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebensunterhalts nutzen können. |
Familie hatte während Bürgergeldbezug größeres Haus gebaut
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425108