GrundsicherungKein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse
Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz.
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684236