MietwagenGrob fahrlässig: Bei Tempo 200 nicht das Navigationsgerät bedienen
| Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h liegenden Tempo fährt, muss seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des Navigationssystems kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden. |
Konzentrieren und Gerätebedienen ist gefährlich
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425123