SachverständigengutachtenKönnen Kosten für private Ermittlungen erstattet verlangt werden?
| Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen, z. B. Sachverständigengutachten, sind in der Regel nicht notwendig und werden daher nicht erstattet. Das ist der Grundsatz, von dem die Rechtsprechung ausgeht. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme – wie eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Senftenberg anschaulich zeigt. |
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425124