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GrenzzaunKein Recht zur Sperrung eines auf den eigenen Grundstücken verlaufenden Gehwegs

Abo-Inhalt19.01.20262 Min. Lesedauer IWW

Der Eigentümer mehrerer Grundstücke, über die ein zu einer öffentlichen Straße gehörender Gehweg führt, ist nicht dazu berechtigt, den Gehweg abzusperren. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz.

Kläger versperrte Gehweg

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AUSGABE: WCR 2/2026, S. 0 · ID: 50684235

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