Ansteckung„Post-Covid-Syndrom“ durch Fahrgemeinschaft: Mitfahrer nicht verantwortlich
| Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt immer noch die Gerichte. Aktuell hat das Landgericht (LG) Frankenthal entschieden: Die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft waren auch in der Corona-Hochphase für gegenseitige Ansteckungen nicht verantwortlich zu machen. Eine auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers hat das LG deshalb abgewiesen. |
Im Frühjahr 2022 stieg der Mitfahrer ohne Maske zu seinem Kollegen ins Auto, um gemeinsam zur Arbeit zu fahren. Am Abend desselben Tages schrieb er in die WhatsApp-Gruppe der Fahrgemeinschaft, dass er positiv getestet sei und sich in Quarantäne befinde.
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AUSGABE: WCR 6/2025, S. 0 · ID: 50425121